Von der Sunna – Überlieferungen aus Al-Kutub As-Sitta

Von der Sunna Hardcover, Fadenheftung, 17 x 24 cm, 644 Seiten
IB Verlag Islamische Bibliothek
ISBN-13: 978-3-941111-44-8
Bestellung: www.muslim-buch.de
Erscheinungsdatum: 01.07.2014

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Der Herausgeber:
Die Überlieferungen unseres Propheten, die Ḥadīṯe, sind im Islām eine unerlässliche Quelle des Wissens und der Rechtsfindung und stellen mit dem Qurʾān eine Basis der islāmischen Rechtssprechung dar. Neben den beiden Standardwerken Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy und das seit neuestem in unserem Verlag erschienene Ṣaḥīḥ Muslim, wovon einige neue Überlieferungen in diese Auflage mit eingeflossen sind, ist dieses Werk eine nützliche Ergänzung um Überlieferungen thematisch geordnet und schnell auffinden zu können.
Der Autor:
Wahrlich, das wahrhaftigste Buch ist das Buch Allāhs, und die beste Führung ist die Führung unseres geliebten Propheten Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm!
Als Allāh die segensreiche Kette Seiner Offenbarungen mit der Herabsendung des Qurʾān für allemal abschloss, machte Er uns mit allem Nachdruck auf die Verbindlichkeit der Sunna aufmerksam, indem Er die Großartigkeit des Prophetencharakters, dessen Vorbildlichkeit für uns, die Befolgung seiner Befehle und Gebote – und nicht zuletzt das Gefügigsein für seine Entscheidungen – betonte und ans Herz legte.
Die folgenden Qurʾān-Verse sprechen dies mit Nachdruck aus:
3:32 – „Sprich: >Gehorcht Allāh und dem Gesandten< …“cover_web_3d
4:59 – „…Und wenn ihr über etwas streitet, so bringt es vor Allāh und den Gesandten, wenn ihr an Allāh glaubt und den Jüngsten Tag …“
4:65 – „Ich schwöre bei deinem Herrn, sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen.“
4:80 – „Wer dem Gesandten gehorcht, der hat Allāh gehorcht …“
24:51 – „Doch die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allāh und Seinem Gesandten gerufen werden, damit Er zwischen ihnen richten möge, ist nichts anderes als: >Wir hören und wir gehorchen.< Und sie sind es, die Erfolg haben werden.“
33:21 – „Wahrlich, ihr habt an dem Gesandten Allāhs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allāh und den Letzten Tag hofft und Allāhs häufig gedenkt.“
59: 7 – „Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch …“
Aus den vorangegangenen Qurʾān-Versen entnehmen wir, dass das vom Gesandten Allāhs Gesprochene (Ḥadīṯ) und über den Weg (Sunna) seiner Verfahrensweise Berichtete, und zwar, was er sagte, tat, verbot, gebot, richtete, über die Rechenschaft und Peinigung im Grab, die Einzelheiten über die Endzeit, die Beschreibung des Versammlungsortes am Tage des Jüngsten Gerichts, dann anschließend die Rechenschaft und die Abschaffung des Todes, die genauen Eigenschaften des Lebens im Paradies und im Höllenfeuer und das von seinem Herrn Berichtete (Ḥadīṯ qudusyy) – ferner was er zubilligte, duldete und ohne Kommentar offen ließ -, von Allāh eingegeben worden ist und demnach zum gesamten Botschaftsgehalt und zur Grundlage der Šarīʿa gehört. Die beiden Begriffe Ḥadīṯ und Sunna sind also faktisch identisch, und in der fachlichen Ausdrucksweise kann das eine für das andere unbedenklich verwendet werden.
Nach einem näheren Studium der Sunna können wir schnell und leicht feststellen, dass nicht alle Glaubensregeln und Vorschriften allein im Qurʾān, sondern auch in der Sunna vorkommen. Im Qurʾān z.B. befiehlt Allāh die Verrichtung des Gebets und die Entrichtung der Zakāh, ohne jedoch nähere Einzelheiten über die Höhe der Pflichtabgabe, die Zahl der Gebetsabschnitte, die Gebetszeiten und die Vorbedingungen zur Gültigkeit des Gebets zu nennen. Gleichzeitig bei der Erwähnung der Pilgerfahrtspflicht macht der Qurʾān keine Angaben darüber, dass die Zahl der Umkreisungen um die Kaʿba und des Umlaufs zwischen den beiden Hügeln Aṣ-Ṣafa und Al-Marwa siebenmal beträgt. Ebenso ist es mit den Einzelheiten über das Fasten, die wir in diesem Werk durch das Schnellregister ohne Mühe erfassen und im Qurʾān nicht in diesem Umfang finden können. Das gleiche gilt für viele andere Gebiete des islamischen Rechts, wie z.B. für Scheidung, Erbschaft, Strafmaß für Alkoholtrinker, Unzucht, Diebstahl u.ä.
Das vorliegende Werk ist auf der Grundlage der ersten Auflage mit dem Titel „Von der Sunna des Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, [auszugsweise aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy] (nur deutschsprachige Ausgabe)“, aufgebaut. Der hiesige Inhalt wurde verbessert, durch andere Ḥadīṯe aus zuverlässigen Quellen – überwiegend aus den sogenannten „Al-Kutub As-Sitta (die sechs Bücher)“ – erweitert (teilweise in Klammern kommentiert) und alphabetisch geordnet, so dass es – als Themenregister der Ḥadīṯe – eine Parallelität zum Titel „Lan Tabur“, dem Themenregister des Al-Qurʾān Al-Karīm, hat. Die beiden Titel – als Nachschlagwerke für Qurʾān und Sunna – sind die ersten in ihrer Art in deutscher Sprache, die endlich eine Lücke, sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch in der alltäglichen Praxis der Muslime, schließen.
 
 

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